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Unser Bürgergeld-Onlinerechner

Angaben zur Partnerschaft
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Partnerschaft
Geben Sie hier bitte "Ja" an, wenn Sie mit Ihrem Ehepartner oder Partner in einer gemeinsamen Wohnung leben.

Alter und Anzahl der Kinder im Haushalt

Anzahl der Kinder
Bitte geben Sie hier die Anzahl Ihrer Kinder in den jeweiligen Alterskategorien ein. Dies ist notwendig, da die Unterstützung je nach Alterskategorie unterschiedlich ausfällt.

Bitte beachten Sie:
Die Fallkonstellation, dass erwerbstätige, aber bedürftige erwachsene Kinder mit im Haushalt leben, wird in diesem Rechner nicht berücksichtigt

Monatliche Miete und Heizkosten
EUR
Bitte tragen Sie entweder eine Zahl oder 0 ein!
EUR
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EUR
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Monatliche Kaltmiete
Tragen Sie hier bitte Ihre Kaltmiete, Heiz- und Betriebskosten ein. Wenn Sie Eigenheimbesitzer sind, können Sie hier die mit dem Eigentum verbundenen Belastungen wie Hypothekenzinsen, Grundsteuer, Beiträge zur Wohngebäudeversicherung angeben - nicht aber die monatlichen Tilgungsraten.

Besondere Lebensumstände (Mehrbedarf)

Schwangerschaft
Bei Schwangerschaft ab der 13. Woche haben Sie Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17 Prozent des persönlichen Regelsatzes.

Bei bestimmten Lebensumständen sieht das SGB II weitere Mehrbedarfe vor. Um die Bedienerfreundlichkeit zu wahren und ungenauen Berechnungen vorzubeugen, werde die einzelnen Punkte in diesem Rechner nicht abgefragt. Über weitere Mehrbedarfe können Sie sich an dieser Stelle informieren und so einen Überblick über die Anspruchsvoraussetzungen erhalten.(Unter dem Punkt: "Welche Leistungen gibt es")

Einkommen aus Erwerbstätigkeit
EUR
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EUR
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EUR
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EUR
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Monatliche Einkommen
Geben Sie hier bitte jeweils Ihr Brutto- und Nettoeinkommen (bitte beide Werte eintragen) an und wenn zutreffend ebenfalls das Ihrer Partnerin /Ihres Partners.

Bei der Berechnung des Anspruchs auf Bürgergeld wird nicht das komplette Einkommen angerechnet. Für die Bedarfsberechnung wird eine so genannte „Einkommensbereinigung“ durchgeführt. Einen Überblick hierzu finden Sie HIER... (Was versteht man unter dem Begriff „Einkommensbereinigung“)

Weiteres Einkommen
EUR
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Sonstiges monatliches Einkommen
Hierzu zählen zum Beispiel Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Elterngeld über dem Freibetrag von 300 Euro, Unterhalt und Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, Renten, Einnahmen aus Vermietung, Zinsen oder Steuererstattungen.

Elterngeld
Während des Bezugs des Bürgergeldes wird das Elterngeld vollständig als Einkommen angerechnet. Bei einer vorherigen Erwerbstätigkeit kommt es jedoch zu einer Ausnahme. In diesem Fall steht dem Leistungsempfänger ein sogenannter Elterngeld-Freibetrag zu. Dieser entspricht dem vorherigem Einkommen, bis zu einem Höchstbetrag von 300€.

Ihr Bedarf
Anzurechnendes Einkommen
Ihr Bürgergeld-Anspruch
Angaben zur Partnerschaft
Leben Sie in Partnerschaft?:
Alter und Anzahl der Kinder im Haushalt
Kinder von 0 bis 5 Jahren:
Kinder von 6 bis 13 Jahren:
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren:
Nicht erwerbstätige Erwachsene von 18-25 Jahren im Haushalt der Eltern:
Alter der Kinder (Mehrbdarf)
Alter des 1. Kindes:
Alter des 2. Kindes:
Monatliche Miete und Heizkosten
Monatliche Kaltmiete:
Monatliche Nebenkosten:
Monatliche Heizkosten:
Besondere Lebensumstände (Mehrbedarf)
Ich bin / meine Partnerin ist schwanger (ab 13. Woche):
Einkommen aus Erwerbstätigkeit
Mein monatliches Bruttoeinkommen:
Mein monatliches Nettoeinkommen:
Monatliches Bruttoeinkommen der Partnerin / des Partners:
Monatliches Nettoeinkommen der Partnerin / des Partners:
Weiteres Einkommen
Einkommen aus Vermietung / Verpachtung:
Arbeitslosengeld I:
Kindergeld:
Renten:
Sonstiges Einkommen:
Vielen Dank für Ihre Angaben.
Nebenstehend sehen Sie Ihren von uns errechneten Anspruch und somit die zu erwartende Höhe des Bürgergeldes.

Der hier errechneter Anspruch setzt sich aus den von Ihnen zuvor hinterlegten Angaben zusammen und wurde aus Ihrem Bedarf und dem bereinigten Einkommen ermittelt.

Die Berechnungsgrundlage ist immer das aktuelle Kalenderjahr.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Anspruch nach bestem Wissen errechnet haben. Ein Anspruch auf eurogenaue Korrektheit oder ein daraus resultierender Rechtsanspruch besteht nicht.

Sollten Sie Fragen zum berechneten Anspruch oder genereller Art haben, wenden Sie sich gerne an eine unserer Beratungsstellen in Ihrer Nähe.
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Bitte wenden Sie sich an die Ansprechpartner*innen in Ihrer Region. Zu den Ansprechpartner*innen